Malawi — der Zweite Anhang wurde ersetzt; Befreiungen laufen jetzt über eine abschließende Liste
Die Immigration (Amendment) Regulations 2026 (Government Notice Nr. 1, Beilage zum malawischen Gesetzblatt vom 2. Januar 2026) ersetzten den Zweiten Anhang zu Regelung 3. Der neue Anhang ist abschließend durch Ausschluss — Staatsangehörige aller Länder benötigen ein Visum, außer den dort genannten — und er nennt 22, hinzu kommen SADC- und COMESA-Mitglieder, deren Gegenseitigkeit das Einwanderungsamt in seiner eigenen Statusliste bestätigt. Wir führten noch die Politik von vor 2026: rund 62 Staatsangehörigkeiten visumfrei und 83 mit Visum bei Ankunft, fast alles davon abgeschafft. Acht Paare waren zuvor von Hand korrigiert worden, was die Symptome behandelte. Am 28. Juli 2026 haben wir das Ganze ersetzt: 161 Herkunftsländer führen jetzt zum E-Visum, 7 zu visumfrei ohne angegebene Dauer, 28 zu einer bezifferten Befreiung. Wo der Anhang eine Befreiung ohne Dauer gewährt, schreiben wir „nicht angegeben“, statt 30 oder 90 Tage zu erfinden: Malawi legt die Dauer der Besuchererlaubnis an der Grenze fest. Wo die veröffentlichte Statustabelle des Amtes und der amtlich verkündete Anhang auseinandergehen, folgen wir dem Anhang: verkündetes Recht steht über einer Tabelle, und die beiden Fehler kosten nicht dasselbe. Ein unnötiges E-Visum kostet Geld; ein fehlendes kostet den Flug.
Wen es betrifft
Was sich NICHT geändert hat
Eine geänderte Visaregel ändert daran nichts — es gilt wie zuvor.
